Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen (KESB)
Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst.
Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden
Die Fachbehörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, welche weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten, die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände zuständig sind.
Zuständigkeit
In der Regel ist die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person zuständig. Ist ein Verfahren rechtshängig, bleibt die Zuständigkeit bis zu dessen Abschluss erhalten. Ist Gefahr im Verzug, so ist auch die Behörde am Aufenthaltsort der betroffenen Person zuständig.