Einbürgerung
Die Bürgergemeinde ist gemäss Kantonsverfassung zuständig für die Verleihung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Schriftliche Anfragen sind bitte an die
Bürgergemeinde Trimbach
Baslerstrasse 118
4632 Trimbach
zu richten. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend zugestellt.
Kontaktdaten:
Telefon: 062 293 00 43
info@trimbach-buerger.ch
www.trimbach-buerger.ch