Öffentliche Auflage "Breiti Areal Trimbach"
Gestützt auf §15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetztes vom 3. Dezember 1978 sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 19. August 2025 wird der nachfolgend aufgeführte Nutzungsplan mit Sonderbauvorschriften während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Auflagedauer: 24. Oktober bis 24. November 2025
Ort: Gemeindeverwaltung Trimbach / Bauamt, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach
Schalteröffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 09:00 – 12:00, Dienstag: 13:30 - 16:00
Einsprache:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§16 Abs. 1 PBG). Einsprachen sind an den Gemeinderat Trimbach, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach zu richten.
Grundeigentümerverbindliche Planungsinstrumente:
1. Gestaltungsplan «Breiti“ 1:500
2. Sonderbauvorschriften (SBV) Gestaltungsplan «Breiti»
Zur Orientierung liegen vor (keine Einsprache möglich):
3. Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV
4. Richtprojekt / Situation 1:1000 (Architektur und Umgebung)
5. Mitwirkung gemäss § 3 PBG (Mitwirkungsbericht)
6. Hydrologische Abklärungen - Beurteilung der Wasserführung
7. Lärmgutachten Studienauftrag
8. Verkehrsgutachten
9. Pläne Richtprojekt:
▪ 1 Situation und Umgebung
▪ 2 Grundrisse Schnitt und Ansichten
▪ 3 Untergeschoss
▪ 4 Erdgeschoss
▪ 5 Regelgeschoss
▪ 6 Dachgeschoss
Bei Fragen: schriftliche Anfrage an bauamt@trimbach.ch oder an Bauverwaltung, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach.


