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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB in Olten beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder Sie senden eine Mailanfrage mit den persönlichen Angaben inkl. einer Kopie eines Ausweises und das Handlungsfähigkeitszeugnis wird Ihnen per Post zugestellt.

Zuständige Abteilungen

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen (KESB)
4600 Olten, 062 311 86 77
kesb-og@ddi.so.ch
Baslerstrasse 122
4632 Trimbach
 062 289 23 00  kanzlei@trimbach.ch
Öffnungszeiten Ämter Dienste A-Z Eventlocation Mühlematt Impressum / Datenschutz
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