Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter abmelden, per Mail mit Wegzugsdatum und Wegzugsadresse oder den Wegzug online via eUmzug erfassen.
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