Inventur bei Todesfällen
Bei einem Todesfall eines Einwohners/einer Einwohnerin der Gemeinde Trimbach muss, sofern der/die Verstorbene Vermögen hinterlassen hat, zu Handen des Erbschaftsamts der Amtschreiberei Olten-Gösgen ein Inventar aufgenommen werden. Diesbezüglich ist ein Termin mit dem Inventurbeamten zu vereinbaren.
Dabei werden Liegenschaften, Grundstücke, Fahrzeuge, Mobiliar etc. nach dem Verkehrswert eingeschätzt und der Stand von Guthaben und Schulden aufgenommen.
Bei niedrigem Vermögen (brutto unter Fr. 40'000 bei verheirateten Personen, Fr. 25'000 bei ledigen, verwitweten und geschiedenen Personen) und wenn kein Grundstück bzw. keine Liegenschaft vorhanden ist wird eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Weitere Informationen zur Inventuraufnahme finden Sie im beiliegenden Merkblatt.
Dabei werden Liegenschaften, Grundstücke, Fahrzeuge, Mobiliar etc. nach dem Verkehrswert eingeschätzt und der Stand von Guthaben und Schulden aufgenommen.
Bei niedrigem Vermögen (brutto unter Fr. 40'000 bei verheirateten Personen, Fr. 25'000 bei ledigen, verwitweten und geschiedenen Personen) und wenn kein Grundstück bzw. keine Liegenschaft vorhanden ist wird eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Weitere Informationen zur Inventuraufnahme finden Sie im beiliegenden Merkblatt.