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Politik

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus den jeweils anwesenden Stimmberechtigten und wird durch den Gemeinderat mindestens zweimal jährlich einberufen. 

Daten 2026: 
Montag, 15. Juni 2026 (Eventlocation Mühlematt Trimbach)
Montag, 7. Dezember 2026 (Eventlocation Mühlematt Trimbach)

Aufgaben
1) Die Befugnisse der Gemeindeversammlung richten sich nach den §§ 50, 56 und 57 des Gemeindegesetzes.

2) Insbesondere stehen der Gemeindeversammlung die folgenden, nicht übertragbaren Befugnisse zu:

  1. Erlass und Änderung der Gemeindeordnung und der übrigen, rechtssetzenden Gemeindereglemente, einschliesslich der Dienst- und Gehaltsordnung.
  2. Sie beschliesst die Jahresrechnung; Nachtragskredite, die nicht in die Kompetenz des Gemeinderats gemäss § 24 der Gemeindeordnung fallen.
  3. Sie beschliesst das Budget und den Steuerfuss; Einzelgeschäfte, neue einmalige sowie neue wiederkehrende Ausgaben, die nicht in die Kompetenz des Gemeinderats gemäss § 26 der Gemeindeordnung fallen (insbesondere Ausgaben; Verpflichtungen; Eigentumsübertragungen; Kauf, Tausch, Veräusserung von Grundstücken und Liegenschaften; Einräumung beschränkter dinglicher Rechte); den Stellenplan.
  4. Sie entscheidet über die Gründung, Erweiterung, Fusion oder Auflösung von Anstalten und Unternehmen, die Beteiligung an gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmungen, den Abschluss von Verträgen mit anderen Gemeinden sowie den Ein- und Austritt aus Zweckverbänden.

3) Die Gemeindeversammlung wählt die aussenstehende Revisionsstelle für die Dauer einer Amtsperiode.

Unterlagen Gemeindeversammlungen
Baslerstrasse 122
4632 Trimbach
 062 289 23 00  062 289 23 30  kanzlei@trimbach.ch
Öffnungszeiten Ämter Dienste A-Z Eventlocation Mühlematt
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