Wirtschaftliche Hilfe
Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Mit der Sozialhilfe wird bezweckt, die Existenz zu sichern, materielle und immaterielle Not zu lindern und womöglich dauerhaft zu beheben sowie möglichen künftigen Notsituationen vorzubeugen.
Die Hilfe kann in Beratung, Betreuung und finanzieller Unterstützung bestehen, immer mit dem Ziel, die optimale wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit der Betroffenen zu erhalten, zu erlangen oder wiederzuerlangen. |