Beschreibung
Bitte setzen Sie die Rückschnittspflicht von Bäumen und Sträucher entlang von öffentlichen Gehwegen §12 des Baureglements der Einwohnergemeinde durch.Entlang der Kirchfeldstrasse ragen Pflanzen,Bäume und Sträucher aus diversen Gärten auf den Gehweg.Im Bereich vor dem Kindergarten ist teilweise das Trottoir nur noch auf einer Breite von ca.50 cm nutzbar ohne Pflanzen zu touchieren. Mit aufgespanntem Regenschirm muss der Gehweg verlassen werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Liegenschaftsbesitzer ihrer Pflicht nachkommen und das schmale Trottoir bei Schuljahrbeginn auf der ganzen Breite nutzbar wird.beantwortet
Diverses
Dorfmelder 06.08.2024

Beitrag zu einem sicheren Kindergarten und Schulweg
Antwort
27. Aug. 2024, 06:50 Uhr
Guten Tag
Das Werkhofteam hat vor Schulbeginn einen Augenschein vor Ort genommen und keine Gefahr resp. keinen Handlungsbedarf gesehen.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Trimbach
Das Werkhofteam hat vor Schulbeginn einen Augenschein vor Ort genommen und keine Gefahr resp. keinen Handlungsbedarf gesehen.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Trimbach