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beantwortet
 Dorfmelder  06.08.2024
Diverses

Beitrag zu einem sicheren Kindergarten und Schulweg

Beschreibung
Bitte setzen Sie die Rückschnittspflicht von Bäumen und Sträucher entlang von öffentlichen Gehwegen §12 des Baureglements der Einwohnergemeinde durch.Entlang der Kirchfeldstrasse ragen Pflanzen,Bäume und Sträucher aus diversen Gärten auf den Gehweg.Im Bereich vor dem Kindergarten ist teilweise das Trottoir nur noch auf einer Breite von ca.50 cm nutzbar ohne Pflanzen zu touchieren. Mit aufgespanntem Regenschirm muss der Gehweg verlassen werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Liegenschaftsbesitzer ihrer Pflicht nachkommen und das schmale Trottoir bei Schuljahrbeginn auf der ganzen Breite nutzbar wird.
map-location
Karte
Kirchfeldstrasse
4632 Trimbach

Antwort

 27. Aug 2024, 06:50 Uhr
Guten Tag

Das Werkhofteam hat vor Schulbeginn einen Augenschein vor Ort genommen und keine Gefahr resp. keinen Handlungsbedarf gesehen.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Trimbach
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4632 Trimbach
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