Aufgaben
- Durchführung von Abstimmungen und Wahlen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Wahlbüro ist zuständig für Bereitstellung und Kontrolle der Abstimmungslokale, der Kabinen und Urnen in Zusammenarbeit mit den Gemeindeorganen.
- Es ist zuständig für die Kontrolle des Stimmregisters.
- Es überwacht die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale.
- Die Wahlbüromitglieder werden durch den Stimmregisterführer nach Absprache mit dem Präsidenten der Wahlbüros aufgeboten.