Wer ist für die Schneeräumung bei den Bushaltestellen zuständig, die Gemeinde oder die BOGG? Für ältere Menschen ist der Einstieg/Ausstieg wg. Schneewalmen fast nicht möglich.
Der Grundeigentümer ist per Gesetz verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlage und Bauten. Vorliegend ist dies der Kanton. BOGG ist lediglich die Betreiberin der Buslinie.