Heimatschein
Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein.
Die zuständige Behörde und die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.
Nützliche Links:
- Das für Ihren Heimatort zuständige Zivilstandsamt finden Sie unter folgendem Link.