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Politik

Abstimmungen & Wahlen (allg. Infos)

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Öffnungszeiten Wahllokal / Urnenöffnungszeiten ab 2026
 
Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal Mühlematt ist ab 1. Januar nur noch Sonntags von 09.30 - 11.30 möglich. 

Urnenstandort

Das Wahlbüro befindet sich im Mühlemattschulhaus. 
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindekanzlei im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!) Die briefliche Stimmabgabe kann auch persönlich bis am Samstag 21.00 Uhr vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag erfolgen (Briefeinwurf Gemeindehaus).
Baslerstrasse 122
4632 Trimbach
 062 289 23 00  kanzlei@trimbach.ch
Öffnungszeiten Ämter Dienste A-Z Eventlocation Mühlematt Impressum / Datenschutz
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