Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er hat insbesondere die Tätigkeiten der Gemeinde zu planen und zu koordinieren, Anträge an die Gemeindeversammlung in Sachgeschäften zu stellen und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse und die an der Urne gefassten Beschlüsse zu vollziehen. Er vertritt die Gemeinde nach aussen.
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